Heilpraktiker Wermelskirchen
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Sie erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Privat- und Beihilfeversicherte
Heilpraktiker Wermelskirchen. Für Privat- und Beihilfeversicherte werden die Behandlungskosten entsprechend den vereinbarten Tarifen von den jeweiligen Krankenversicherungen erstattet. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle: Wenn diese nur einen Teil der Behandlungskosten übernehmen, muss der restliche Betrag von Ihnen privat nach Erhalt der Rechnung entrichtet werden.
Gesetzlich Krankenversicherte
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Behandlungskosten nicht von den Krankenkassen übernommen. Für Sie besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen. Die Erstattung liegt je nach Versicherung zwischen 50 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrages.
Honorar für Selbstzahler
Das Honorar richtet sich nach dem therapeutischen Zeitaufwand und umfasst neben der naturheilkundlichen Behandlung auch die Befundaufnahme und die Beratungsgespräche.
Erstbehandlung (inkl. ausführliche Anamnese) ca. 90 Minuten: € 120-
Folgebehandlung: bis 60 Minuten: € 80,- | jede weitere viertel Stunde € 20,00
Steuertipp für Sie:
Die Kosten können im Rahmen der Sonderausgaben nach § 10 EStG im Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt angegeben werden!